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Selbstverteidigung (Ho-Sin-Sul)

Niemand will wohl in eine Situation kommen, in der er sich selbst (oder eine andere Person) verteidigen muß. Befindet er sich jedoch einmal unerwartet in einer solchen Situation, dann sollte er sich bewußt sein, daß es eine Grenze gibt, an der die Notwehr überschritten wird. Gerade jemand d e r Kampftechniken beherrscht, sollte sich darüber im Klaren sein, daß er strengeren Regeln unterliegt als ein ungeschulter Mensch.
Aus diesem Grund folgt ein Auszug aus dem StGB (Strafgesetzbuch in der Fassung vom 15. Dezember. 2004). Für den nachfolgenden Auszug wird keinerlei Haftung bezüglich der Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Texte übernommen!

StGB § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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